Telegis Netzplanung GbR
Rheinstr. 91, 26382 Wilhelmshaven
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Dienstleistungen der Telegis Netzplanung GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Die Bestellung von Dienstleistungen durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen.
(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung zustande.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich alle für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der zur Entscheidung in allen das Projekt betreffenden Fragen berechtigt ist.
(3) Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(1) Vereinbarte Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
(3) Der Auftragnehmer gerät erst nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers in Verzug.
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
(5) Der Auftraggeber ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zur Aufrechnung berechtigt.
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen ein.
(2) An QGIS-Plugins und Software-Entwicklungen erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives Nutzungsrecht. Die Übertragung der Rechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs des Auftraggebers ist gestattet.
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Rechts- und Sachmängeln sind.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der Leistung.
(3) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Abnahme schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge gilt die Leistung als genehmigt.
(4) Im Fall eines Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Dies gilt insbesondere für Schäden aus Verzug, Unmöglichkeit oder aus unerlaubter Handlung.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(1) Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.